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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte (B2B)

Stand: 13. Juli 2026

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Noah Elias Cimerlajt, handelnd unter Cimerlight beziehungsweise Cimerlight Creative Services, Gartengasse 5, 8111 Straßengel, Österreich.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. Mit Verbrauchern werden über diese Website derzeit keine kostenpflichtigen Verträge geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch den auf Wunsch des Auftraggebers erfolgenden Beginn der Leistung zustande.

Eine unverbindliche Anfrage, die Nutzung des kostenlosen Marketing-Assistenten oder die Eintragung in eine Warteliste begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Der konkrete Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte und allfällige Fremdkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Nachträgliche Änderungs- und Zusatzwünsche gelten als Zusatzleistung. Vor ihrer Umsetzung informiert Cimerlight über die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten und Auswirkungen auf Termine.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpersonen bereit. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

5. Vergütung und Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Fremdkosten, Mediabudgets, Lizenzen und Leistungen Dritter werden nur verrechnet, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten im Unternehmergeschäft die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten.

6. Termine und Leistungshindernisse

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Nicht von Cimerlight zu vertretende Umstände, insbesondere verspätete Mitwirkung, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare technische Störungen, verlängern betroffene Fristen angemessen. Cimerlight informiert den Auftraggeber ohne unnötigen Aufschub.

7. Abnahme und Mängel

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb angemessener Frist und teilt erkennbare Mängel nachvollziehbar mit.

Cimerlight erhält zunächst Gelegenheit zur Verbesserung. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 377 UGB gilt, soweit diese Bestimmung auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.

8. Nutzungs- und Immaterialgüterrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte bei Cimerlight.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung werden nur jene Rechte eingeräumt, die für den erkennbaren Vertragszweck erforderlich sind.

Offene Arbeitsdateien, Rohmaterial, Projektdateien, Quellcode, Trainingsdaten und interne Werkzeuge sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Drittanbieter-Software, Stockmaterial, Schriftarten, Open-Source-Komponenten und Plattformen gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.

9. KI-gestützte Leistungen

KI-gestützte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Soweit nicht ausdrücklich eine menschliche Endkontrolle vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für die fachliche, rechtliche und tatsächliche Prüfung vor Veröffentlichung oder geschäftlicher Verwendung verantwortlich.

Cimerlight schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite und keine garantierten Ergebnisse von Suchmaschinen, Werbeplattformen oder KI-Systemen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim.

Soweit Cimerlight personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

11. Subunternehmer und Drittanbieter

Cimerlight darf geeignete Subunternehmer einsetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

Drittanbieter, Plattformen und technische Dienste können eigenen Bedingungen und Verfügbarkeiten unterliegen.

12. Haftung

Cimerlight haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cimerlight nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

13. Referenznutzung

Die Verwendung von Kundennamen, Marken, Arbeitsergebnissen oder Projektdetails als Referenz erfolgt nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung von Vertraulichkeits-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten.

14. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und Kündigung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot.

Ist bei einem laufenden Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von Cimerlight vereinbart.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.